NACHRUF

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SGE Bedburg-Hau trauert um das Ehrenmitglied HANS-JOSEF JARON

Die SGE Bedburg-Hau 05 trauert um ihr Ehrenmitglied Hans-Josef Jaron, das am vergangenen
Montag (10. Oktober) nach längerer Krankheit im Alter von 67 Jahren verstorben ist.
Hans-Josef Jaron trat 1973 dem Vorgängerverein SG Hasselt als aktiver Fußballer bei,
als Vorstandsmitglied gestaltete er die Weiterentwicklung des Klubs maßgeblich mit.
Dabei lag ihm besonders der Nachwuchs am Herzen, für den er sich in seiner Funktion
als Jugend-Geschäftsführer über viele Jahre einsetzte.
Später war er auch als 2. Vorsitzender für die SG Hasselt tätig.

Hans-Josef Jaron, den im Verein und auf den Sportplätzen im Kreis Kleve viele Menschen
nur mit seinem Spitznamen „Flipper" ansprachen, gehörte auch zu jenen Vorstandsmitgliedern
der SG Hasselt, die die Fusion mit Eintracht Schneppenbaum zur SGE Bedburg-Hau im Jahre 2005
erfolgreich begleiteten. 2010 schied er nach 37 Jahren ununterbrochener ehrenamtlicher Tätigkeit
aus dem Vorstand aus. Für seine Verdienste um die Nachwuchsarbeit und seinen unermüdlichen
Einsatz wurde Hans-Josef Jaron noch im gleichen Jahr zum Ehrenmitglied ernannt.
Bereits 1998 hatte er für seine anhaltende ehrenamtliche Tätigkeit die Ehrennadel
des Fußball-Verbandes Niederrhein in Gold erhalten.

Seine hilfsbereite und kommunikative Art werden dem Verein und allen, die mit ihm
ehrenamtlich arbeiten durften, stets in guter Erinnerung bleiben.
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Neue Trainings-Regeln ab 26. Juli !!

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Die seit dem 9. Juli 2021 geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW ordnet das Infektionsgeschehen
in vier Stufen ein:

= Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz von 100 bis 50,1
= Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 35,1
= Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz von 35 bis 10,1
= Stufe 0: 7-Tage-Inzidenz von 10 bis 0


Auch die Zulässigkeit des Amateursports und dabei einzuhaltende Schutzmaßnahmen richten sich nach den Inzidenzen
in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten. Für den Kreis Kleve gilt seit Freitag, 9. Juni 2021, die Stufe 0.
Dies gilt aktuell auch für das Land NRW.

Für den Trainingsbetrieb unserer Seniorenmannschaften und der Alten Herren gelten zurzeit daher folgende Maßnahmen:

Maßnahmen für Senioren / Alte Herren
– Der Spiel- und Trainingsbetrieb ist ohne Einschränkungen möglich.
– Um eine einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, sind durch die Mannschaftsverantwortlichen Teilnehmerlisten
über jede Trainingseinheit
zu führen. Diese sind unaufgefordert an Fußballobmann Fabian Wensing nach jeder
Trainingseinheit weiterzuleiten – per Whatsapp oder E-Mail an wensing-sge05@web.de.
– Beim Betreten der Anlage sind die Hände zu desinfizieren! Desinfektionsmittel wird durch die jeweiligen Trainer bereitgestellt.
Außerhalb des Spielfeldes wird empfohlen, den Mindestabstand vor und nach den Trainingseinheiten einzuhalten.
Kabinen und Duschen dürfen genutzt werden.
– Die Aufenthaltsdauer in Kabinen und Duschen vor und nach dem Training ist auf das nötigste zu beschränken.
– In den Kabinen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten.
– Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Platzhaus ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
– Für Besprechungen sollte ausschließlich der Jugendraum im Obergeschoss des Platzhauses genutzt werden.
Steht dieser nicht zur Verfügung, sollte die Besprechung im Freien durchgeführt werden.
– Der Verzehr von (alkoholischen) Getränken und Speisen ist nach dem Training nur außerhalb des Platzhauses
im Außenbereich gestattet.
– Die Toiletten im Außenbereich können genutzt werden, ebenso die Toiletten im Platzhaus.
– Für Rückfragen stehen Fußballobmann Fabian Wensing und Vorsitzender Björn Mende zur Verfügung.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Kleve oder Land NRW
an acht aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 10 überschreitet.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz zu einer Einordnung in eine andere Stufe führen oder so hoch sein,
dass kein Spiel- und Trainingsbetrieb mehr zulässig ist, erfolgt unverzüglich eine Info an die Trainer
oder Mannschaftsverantwortlichen. Ebenso wird darüber informiert, falls der Nachweis über einen
negativen Corona-Schnelltest, eine Impfung oder Genesung für eine Teilnahme am Spiel- und
Trainingsbetrieb mit Kontakt wieder erforderlich wird.

Wir wünschen allen Trainern, Betreuern und Spielern einen erfolgreichen Trainingsbetrieb.
Bitte geht verantwortungsvoll mit dieser Situation um und haltet Euch an die oben genannten Maßnahmen.

Bedburg-Hau, im Juli 2021
Björn Mende, 1. Vorsitzender
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Aktuelle Corona-Schutzverordnung (Stand 24.11.)!

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2G-Regelung im IGETEC-Sportpark

Gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in ihrer Fassung vom 24. November 2021
gilt im IGETEC-Sportpark der SGE Bedburg-Hau die
2G-Regel (Geimpft oder Genesen).
Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche im Alter von einschließlich 15 Jahren.

Alle Personen - also Spieler, Trainer, Betreuer und Besucher / Zuschauer -, die älter als 15 Jahre sind,
müssen beim Betreten der Platzanlage jederzeit eine Immunisierung gegen SARS-CoV-2 gegenüber
Vereins- oder Mannschaftsverantwortlichen der SGE Bedburg-Hau nachweisen können.
Diese Nachweise werden stichprobenhaft kontrolliert, es kann zudem ein Identitätsabgleich
durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapieres verlangt werden.

Bei den Heimspielen der Seniorenmannschaften muss der Nachweis einer Immunisierung
in jedem Fall erbracht werden, bevor ein Zutritt auf die Anlage erfolgen kann.

Personen, die den Nachweis nicht erbringen können, können durch die SGE Bedburg-Hau
aus dem IGETEC-Sportpark verwiesen werden.

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